Abitur (FOS / BOS 12) in einem Jahr: Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung
Rechtliches
Die Bedingungen für die Ablegung der Fachhochschulreife regeln das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und die Schulordnung für die Berufliche Oberschule (FOBOSO). Demnach können Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Beruflichen Oberschule angehören oder an ihrer besuchten Schule die Abschlussprüfung nicht ablegen können, die Fachhochschulreife an beruflichen Schulen als sogenannte „andere Bewerber“ ablegen.
Der Antrag auf Zulassung ist spätestens bis zum 1. März bei der Schule zu stellen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Beizufügen sind
- Das Abschluss- oder Austrittszeugnis der zuletzt besuchten öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule im Original oder in beglaubigter Abschrift
- Eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet hat und welche Lehrbücher dabei benutzt wurden, oder die Vorlage der Teilnahmebescheinigung eines entsprechenden Vorbereitungskurses
- Die verbindliche Erklärung über das gewählte Prüfungsfach gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FOBOSO und etwaige weitere Prüfungsfächer gemäß § 41 Abs. 5 FOBOSO
Zur Klärung individueller Fragen wird empfohlen, Kontakt zu der öffentlichen Beruflichen Oberschule aufzunehmen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.
Konzept
- Zwei Ausbildungsrichtungen: Wirtschaft oder Sozialwesen
- Unterricht in Kleingruppen (höchstens acht Teilnehmende)
- 30 Unterrichtsstunden pro Woche
Planung
und Organisation
- Identifikation von Schwerpunkten und Kompetenzen
- Erstellung realistischer Zeitpläne mit Meilensteinen
- Einplanung von Pufferzeiten für Wiederholungen und Unvorhergesehenes
- Klärung persönlicher Stärken und Schwächen
- Festlegung von erreichbaren, überprüfbaren Teilzielen
Fachliche Inhalte
- Vermittlung aller prüfungsrelevanten Themenbereiche
- Schwerpunktsetzung auf Kernkompetenzen
- Nutzung von Schulbüchern, Online-Ressourcen, früheren Prüfungen und Übungsaufgaben
- Integration von fächerübergreifenden Themen
Methodentraining
- Gezieltes Training von Prüfungsformaten
- Simulation von Prüfungssituationen unter Zeitdruck
- Langfristige Wissensspeicherung
- Gezielte Aufarbeitung von Verständnislücken
- Strukturierte Lernprozesse
- Intelligentes Üben (aktiv, vernetzend, anwendend)
- Förderung geeigneter Lernstrategien
- Entwicklung von Leistungspotenzialen und Problemlösungskompetenzen
Kompetenzen
und Fähigkeiten
- Lesekompetenz, Schreibkompetenz, mathematische Basiskompetenzen
- Kritisches Denken
- Fähigkeit zur Darstellung komplexer Zusammenhänge
- Logisches Denken
- Anwendung von Theorien auf Praxisbeispiele
- Kommunikationskompetenz bei mündlichen Prüfungen und Vorträgen
Sozial- und
Selbstkompetenzen
- Förderung von kooperativen Lernmethoden in Lerngruppen
- Aufbau von Routinen und konsequenter Arbeitsweise
- Umgang mit Misserfolgen und Ermutigung zur Weiterarbeit
Reflexion
und Anpassung
- Regelmäßige Tests und Übungsaufgaben zur Wissensüberprüfung
- Anpassung von Inhalten und Methoden auf Basis von Ergebnissen und Fortschritten
- Förderung zur kritischen Eigenreflexion von Lernprozessen
Abschlussphase
- Wiederholung von zentralen Inhalten unmittelbar vor Prüfungsbeginn
- Durchführung vollständiger Probedurchläufe unter realistischen Bedingungen
- Stressmanagement und Aufbau von Selbstvertrauen
Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfungen umfassen folgende Prüfungsleistungen zu erbringen:
1. Schriftliche Prüfungen
- Mathematik
- Englisch
- Deutsch
- Profilfach 1 der gewählten Ausbildungsrichtung
– Wirtschaft und Verwaltung: Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
– Sozialwesen: Pädagogik / Psychologie
2. Mündliche Prüfungen
- Englisch
- Profilfach 2 der jeweiligen Ausbildungsrichtung
– Wirtschaft und Verwaltung: Volkswirtschaftslehre
– Sozialwesen: Soziologie
Allgemeine Hochschulreife
Für die allgemeine Hochschulreife sind Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen. Dies kann
- durch eine Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache oder
- durch mindestens die Note 4 im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer zweiten oder weiteren Fremdsprache (Unterrrichtsdauer mind. vier Jahre) oder
- durch den Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung (z. B. im Abschlusszeugnis einer Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen) oder
- durch ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis, etwa über an einem Gymnasium erworbene Fremdsprachenkenntnisse, erfolgen.
Anerkannt wird ferner ein DELF-Zertifikat für Französisch auf der Niveaustufe B1.
Fremdsprachen
Latein
Französisch
Italienisch
Unterrichtsbeginn
15.09.2025
Umfang
und Zeiten
30 UStd. / Woche
Mo.-Fr., 9-14 Uhr (außer an Feiertagen)
Kosten p. P. u. Monat
450 €
Der Unterricht ist an keine Verträge gebunden und kann jederzeit zum Monatsende beendet werden.
Kursort München
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