Rechtsanspruch auf Lernförderung / Leistungen für Bildung und Teilhabe, SGB II
Kinder von Eltern, die Sozialleistungen beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf Lernförderung. Der Bedarf muss durch die Schule bestätigt werden.
Wer kann das Bildungspaket nutzen?
Das Bildungspaket ist für Kinder bzw. Jugendliche gedacht, deren Eltern
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG
- Kinderzuschlag
- oder Wohngeld beziehen.
Auch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG können nach § 6 AsylbLG Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten.
Wo kann in München Lernförderung beantragt werden?
Die Lernförderung wird beim Landratsamt München (Sozialbürgerhaus) beantragt.
Hier finden Sie das Antragsformular.
Hier finden Sie die zuständige Stelle im Sozialbürgerhaus.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bildungspaket.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.