Abitur (FOS / BOS 13) in einem Jahr: Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung

Rechtliches

Nach den Regelungen im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- undUnterrichtswesen und in der Schulordnung für Fachoberschulen und Berufsoberschulen (FOBOSO) können Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Beruflichen Oberschule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung nicht ablegen können, für die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Beruflichen Oberschule im Rahmen einer Schulfremdenprüfung zugelassen werden.

Für die Zulassung zur Prüfung an einer Fachoberschule muss

  • der Nachweis der Fachhochschulreife durch ein Zeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der entsprechenden Ausbildungsrichtung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erbracht werden
    oder
  • der Nachweis einer entsprechenden beruflichen Vorbildung oder einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung (fpA) an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten
    Fachoberschule. Die Summe beider Halbjahresergebnisse muss dabei mindestens 10 Punkte betragen, wobei in keinem Halbjahr weniger als 4 Punkte erreicht wurden.

Für die Zulassung zur Prüfung an einer Berufsoberschule muss die entsprechende berufliche Vorbildung nachgewiesen werden.

Konzept

  • Zwei Ausbildungsrichtungen:  Wirtschaft  oder Sozialwesen 
  • Unterricht in Kleingruppen (höchstens acht Teilnehmende)
  • 30 Unterrichtsstunden pro Woche

Planung
und Organisation

  • Identifikation von Schwerpunkten und Kompetenzen
  • Erstellung realistischer Zeitpläne mit Meilensteinen
  • Einplanung von Pufferzeiten für Wiederholungen und Unvorhergesehenes
  • Klärung persönlicher Stärken und Schwächen
  • Festlegung von erreichbaren, überprüfbaren Teilzielen

Fachliche Inhalte

  • Vermittlung aller prüfungsrelevanten Themenbereiche
  • Schwerpunktsetzung auf Kernkompetenzen
  • Nutzung von Schulbüchern, Online-Ressourcen, früheren Prüfungen und Übungsaufgaben
  • Integration von fächerübergreifenden Themen

Methodentraining

  • Gezieltes Training von Prüfungsformaten
  • Simulation von Prüfungssituationen unter Zeitdruck
  • Langfristige Wissensspeicherung
  • Gezielte Aufarbeitung von Verständnislücken
  • Strukturierte Lernprozesse
  • Intelligentes Üben (aktiv, vernetzend, anwendend)
  • Förderung geeigneter Lernstrategien
  • Entwicklung von Leistungspotenzialen und Problemlösungskompetenzen

Kompetenzen
und Fähigkeiten

  • Lesekompetenz, Schreibkompetenz, mathematische Basiskompetenzen
  • Kritisches Denken
  • Fähigkeit zur Darstellung komplexer Zusammenhänge
  • Logisches Denken
  • Anwendung von Theorien auf Praxisbeispiele
  • Kommunikationskompetenz bei mündlichen Prüfungen und Vorträgen

Sozial- und
Selbstkompetenzen

  • Förderung von kooperativen Lernmethoden in Lerngruppen
  • Aufbau von Routinen und konsequenter Arbeitsweise
  • Umgang mit Misserfolgen und Ermutigung zur Weiterarbeit

Reflexion
und Anpassung

  • Regelmäßige Tests und Übungsaufgaben zur Wissensüberprüfung
  • Anpassung von Inhalten und Methoden auf Basis von Ergebnissen und Fortschritten
  • Förderung zur kritischen Eigenreflexion von Lernprozessen

Abschlussphase

  • Wiederholung von zentralen Inhalten unmittelbar vor Prüfungsbeginn
  • Durchführung vollständiger Probedurchläufe unter realistischen Bedingungen
  • Stressmanagement und Aufbau von Selbstvertrauen

Abschlussprüfungen

Prüfungsgrundlage für die Abiturprüfung sind die Lehrpläne der Jahrgangsstufe 13. Die Prüfungsleistungen umfassen somit dieselben Prüfungsleistungen wie für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Beruflichen Oberschulen (Mathematik, Deutsch, Englisch, Profilfach 1).

Hinzu kommen mündliche Prüfungen in einem zweiten Profilfach der jeweiligen Ausbildungsrichtung sowie in einem weiteren vom Prüfling gewählten Pflichtfach (ausgenommen Wahlpflichtfächer und Sport). Weitere mündliche Prüfungen umfassen das Fach Geschichte / Politik und Gesellschaft sowie das jeweilige Profilfach 3 aus der Jahrgangsstufe 13. Die mündliche Prüfung im Fach Englisch erfolgt als Einzelprüfung.

Auf Anordnung des Prüfungsausschusses sowie auf schriftlichen Antrag des Prüflings finden in höchstens drei Fächern, die zuvor ausschließlich schriftlich oder mündlich geprüft wurden, zusätzliche Prüfungen in der jeweils anderen Prüfungsform statt (Dauer der mündlichen Prüfung je nach Fach 20 bis 30 Minuten, Dauer der schriftlichen Prüfung 60 Minuten). Thematisch werden hierbei auch Lerngebiete, mit denen sich die zur Prüfung genehmigte Schule oder der Prüfling eingehender beschäftigt hat. Mindestens die Hälfte der Prüfungszeit muss jedoch den anderen Lernbereichen des Lehrplans gelten. In sonstigen Pflicht- und Wahlpflichtfächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung können freiwillige mündliche Prüfungen in Anspruch genommen werden.

Regelungen zur Abiturprüfung für externe Prüflinge sind in §§ 59 ff. der GSO (G8; gültig für die Abiturprüfungen bis 2025)  enthalten. Für die Prüfungsgegenstände und die Durchführung ist insbesondere § 61 relevant.

Allgemeine Hochschulreife

Für die allgemeine Hochschulreife sind Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen. Dies kann

  • durch eine Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache oder
  • durch mindestens die Note 4 im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer zweiten oder weiteren Fremdsprache (Unterrrichtsdauer mind. vier Jahre) oder
  • durch den Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung (z. B. im Abschlusszeugnis einer Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen) oder
  • durch ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis, etwa über an einem Gymnasium erworbene Fremdsprachenkenntnisse, erfolgen.

Anerkannt wird ferner ein DELF-Zertifikat für Französisch auf der Niveaustufe B1.

Fremdsprachen

Latein
Französisch
Italienisch

Unterrichtsbeginn

15.09.2025

Umfang
und Zeiten

30 UStd. / Woche
Mo.-Fr., 9-14 Uhr (außer an Feiertagen)

Kosten p. P. u. Monat

600 €
Der Unterricht ist an keine Verträge gebunden und kann jederzeit zum Monatsende beendet werden.

Kursort München

Kontakt


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